Schneider
Lateinischer Name: Alburnoides bipunctatus Weitere Namen: Alandblecke, Breitblecke, Schusslaube
Merkmale: Der Schneider wird 9-13 cm, max. bis 16 cm lang. Er hat einen Körper, der gestreckt und seitlich abgeflacht ist. Die Rückenflosse hat 10-11, die Afterflosse 18-20 Strahlen. Entlang der nach unten gebogenen Seitenlinie befinden sich 44-51 Schuppen. Der Rücken ist blaugrün bis olivebraun gefärbt. Die Flanken sind heller und haben einen Messingglanz. Der Bauch ist weiß und silberglänzend, die Flossen gelblich bis hellgrau. Paarflossen und Afterflosse sind am Ansatz orange gefärbt. Die Seitenlinie ist oben und unten schwarz eingefasst. Laichreife Tiere besitzen ein dunkelgraues Längsband oberhalb der Seitenlinie. Ökologische Ansprüche: Er besiedelt bevorzugt klare, schnellfließende Bäche und kleine Flüsse mit Kiesgrund (Untere Forellenregion bis Barbenregion). Er findet sich auch in Höhenlagen bis 700 m über NN. Der Schneider lebt gesellig in tieferen Gewässerbereichen und ernährt sich vorwiegend von bodenlebenden Wirbellosen (Insektenlarven, Flohkrebse). Die Laichzeit fällt in die Zeit von Mai - Juli. Insgesamt werden nur ca. 200 Eier/Weibchen portionsweise in stärkerer Strömung auf kiesigem Grund abgelegt. Die etwa 2 mm großen Eier kleben sehr fest am Substrat. Vorkommen: Der Schneider kommt in Mittel- und Osteuropa vor, fehlt jedoch südlich der Alpen und Pyrenäen sowie in Großbritannien, Dänemark und Skandinavien. Der Schneider war früher in Ems, Weser, Lippe, Ruhr, Bigge und Volme "durchweg als nicht selten" verbreitet. Anfang der 20iger Jahre kam die Art im Niederrhein noch häufig vor. Auch in der Sieg war sie weit verbreitet. Heute ist der Schneider, bis auf die Sieg, vermutlich nur aufgrund von Wiedereinbürgerungsprogrammen in NRW präsent. Gefährdung und Schutz in NRW: Der Schneider zählt in Nordrhein-Westfalen zu den vom Aussterben bedrohten Arten. Nach § 1 der Landesfischereiordnung ist der Schneider ganzjährig geschont.
Quelle: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW
|